Quelle: ABS Gruppe (Molnar, Prinkel, Friesenbichler, 2013); Grafikdesign: Solt-Bittner; Abbildung mit Genehmigung der UrheberInnen.
Evaluierung psychischer Belastungen
Per 1.1.2013 trat eine Novelle des ASchG in Kraft, aufgrund der jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter*in dazu verpflichtet ist, arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren zu erheben (§4 ASchG). Damit verbunden müssen Maßnahmen zur Verbesserung von belastenden Arbeitsbedingungen abgeleitet und auch deren Umsetzung überprüft werden. Alle eruierten Belastungen und die entsprechenden Gegenmaßnahmen müssen im sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgehalten werden (§5 ASchG). Seit 2014 wird die ordnungsgemäße Durchführung der Evaluierung auch vom Arbeitsinspektorat überprüft.
Bei der Evaluierung psychischer Belastungen können – je nach Unternehmensgröße, -struktur und Vorerfahrung – verschiedenste Methoden zum Einsatz kommen. Ich arbeite in diesem Zusammenhang mit schriftlichen Befragungen (KFZA, BASAII), Interviews (EVALOG) oder Workshops (ABS-Gruppe bzw. Fokusgruppen). Alle genannten Methoden entsprechen der ÖNORM EN ISO 10075-3.
Nutzen der Evaluierung
Ihr Nutzen bei der Zusammenarbeit mit einer externen Partnerin
Meine Leistungen
Mein PLUS
Kombination von wirtschaftlichem und
arbeitspsychologischem Know-How
„Ich gehe die Evaluierung psychischer Belastungen mit unternehmerischem Verständnis und dem richtigen Gespür für die Menschen an.“
Überzeugend? Dann freue ich mich auf Ihren Anruf!